09.05.2012

Werbung kann teuer werden

Diese bittere Erfahrung mußte jetzt ein Unternehmen machen, das meiner Mandantin unerwünschte Werbung geschickt hat. Im vergangenen Jahr kam bereits ein Werbeschreiben. Meine Mandantin teilte der Gegenseite daraufhin schriftlich mit, dass weitere Werbung unerwünscht ist.

 Das interessierte die Firma offenbar nicht, denn im April kam ein weiteres Werbeschreiben. Im Auftrag meiner Mandantin forderte ich die Gegenseite nun zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Diese wurde auch ohne Zögern und ohne weitere Diskussion abgegeben. Die Kosten meiner Beauftragung haben sie auch zu erstatten.

Wenn jetzt noch mal ein Werbeschreiben von dem Laden kommen sollte, wird eine Vertrgasstrafe von 5.001,00 EUR fällig. Meine Mandantin schaut nun häufiger in den Briefkasten.

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