BGH (mal wieder) zum Unfallersatztarif
Der BGH hat eine weitere Entscheidung zum Thema Unfallersatztarif getroffen. Danach trägt der Unfallgeschädigte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm ein günstigerer Tarif als der (meist überteuerte) Unfallersatztarif nicht zur Verfügung gestanden hat. ( Urteil 14.10.2008, VI ZR 308/07)
Also Augen auf nach einem Unfall und nicht gleich das erstbeste Angebot eines Autovermieters annehmen. Das könnte, auch bei kompletter Haftung des Unfallgegners, am Ende teuer werden!
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