23.01.2014

KRAVAG? Beratungsresistent!

Ich wickele für eine Mandantin einen Verkehrsunfall ab, der Schaden beläuft sich auf einen ordentlichen vierstelligen Betrag. Im Zuge der Regulierung wurde ein Reparaturnachweis des Sachverständigen  beigebracht, um im Rahmen der fiktiven Abrechnung den vollen Nettoschaden zu erhalten.

Die Kosten für diesen Reparaturnachweis betrugen weniger als 1% des bereits regulierten Schadens. Gleichwohl schaltet die KRAVAG auf stur: Reparaturnachweis haben wir nicht verlangt, also zahlen wir den auch nicht.

Nun gibt es hier eine interessante Zusammenstellung von Urteilen, wonach die Kosten gleichwohl zu erstatten sind. Diese Liste habe ich denen freundlich gefaxt. Es kam die schnöde Antwort, dass "bzgl. der Kosten für die Reparaturbestätigung auf den bisherigen Schriftwechsel verwiesen wird."

Mal sehen, ob Captain HUK bald die 37. Entscheidung für seine Liste bekommt...

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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