05.02.2013

Journalisten und Jura

Mal wieder was zu dem beliebten Thema...

Es hätte ein guter und interessanter Artikel zu dem Thema richterliche Arbeit beim Amtsgericht München werden können, den man hier lesen kann.

Er geht auch reißerisch los:

Neun Verbrechen in einem Monat - auf so viele Straftaten hat es Hartwig A. gebracht, deshalb muss sich der 21-Jährige nun vor dem Münchner Amtsgericht verantworten.
Aber wenn man dann liest, was sich Lisa Sonnabend so unter Verbrechen vorstellt, dann vergeht jedem Strafjuristen die Lust am Weiterlesen:

Erst stiehlt er in der Tankstelle, in der er arbeitet, 3000 Euro aus der Kasse, dann der Mutter einer Freundin 500 Euro. Er knackt Autos und kurvt damit auf der Autobahn - obwohl er keinen Führerschein besitzt. Er bricht in einen Kiosk ein, klaut ein paar Euro Bargeld und vier Flaschen Apfelschorle.

Das sind zwar alles Straftaten, aber bestimmt keine Verbrechen. Mit etwas Recherche zum Thema wären die Verfasserin des Artikels bestimmt auf § 12 StGB gestoßen und sie würde den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen kennen. Und sie hätte der Leserschaft den Unterschied vermitteln können.



Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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