03.01.2013

Inkasso: Der "vergessliche" Schuldner

Im Rahmen der Forderungsbeitreibung, die ich für Privatleute, Freiberufler und Gewerbetreibende durchführe, erlebe ich es immer wieder, dass ein Schuldner nach entsprechender Aufforderung zwar die Hauptforderung überweist, jedoch die Erstattung der Anwaltskosten oder Zinsen "vergisst".

Was soll das bringen?

Ich weiß es nicht.Vielleicht herrscht dort die irrige Annahme vor, dass ich mich um den "Kleinkram" nicht mehr kümmern würde.In der Vergangenheit mussten die betreffenden Säumingen erfahren, dass dem nicht so ist. Das bleibt auch künftig so!

Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids ist online schnell ausgefüllt und verschickt. Ich mache das auch für die sogenannten Nebenforderungen wie Rechtsverfolgungskosten, Mahnkosten und Verzugszinsen. Danach gibt es auf der Gegenseite meist große Augen, wie teuer doch "Vergesslichkeit" werden kann...

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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