13.12.2012

Unzulässige Behinderung des Revisionsführers?

In einer Strafsache hat das Landgericht sein Urteil fertig, bei mir ist es am 28.11.2012 eingegangen. Eine Revisionsbegründung müsste nun binnen eines Monats nach Zustellung erfolgen (§ 345 Abs. 1 S. 2 StPO). Damit liegen die Weihnachtsfeiertage taktisch ungünstig und auch der entspannte Jahresausklang ist in Gefahr.

Nur gut, dass ich mich letztlich nicht damit belasten muss. Mein Mandant wurde seinerzeit freigesprochen, so dass es für mich keine Notwendigkeit der Revisionseinlegung gab.

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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