06.12.2012

Notruf Strafverteidiger Burgwedel / Isernhagen und Umland

Die Situation kommt meist ganz plötzlich:
  • Verhaftung
  • vorläufige Festnahme
  • Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume

In solchen Situationen sollten Sie als Beschuldigte bzw. Beschuldigter zunächst keine Angaben zur Sache machen.

Bestehen Sie auf Ihrem Recht, sofort einen Verteidiger zu beauftragen. Hierzu muss muß man Ihnen ein Telefonat gestatten. Lassen Sie sich diesbezüglich von den Ermittlern nicht vertrösten ("Telefonieren können sie später...")!

Kompetente und schnelle Hilfe durch einen erfahrenen Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht) kann in einer frühen Phase das Verfahren entscheidend postiv beeinflussen. Ich biete deshalb einen entsprechenden Strafverteidigernotdienst für die Bereiche Burgwedel und Isernhagen sowie das angrenzende Umland (Hannover, Celle, Peine, Braunschweig, Hildesheim etc.) an

Über meine Mobilnummer 0178 / 93 53 392 können Sie mich im Notfall einer Verhaftung oder Durchsuchung Ihrer Wohn- bzw. Geschäftsräume auch außerhalb der normalen Bürozeiten erreichen.

Weitere Informationen über mich finden Sie auf meiner Seite.


Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

kostenloser Counter