26.04.2013

Versuchen kann man es ja mal...

Dieses wird sich wohl jemand gedacht haben, der eine Rechnung nicht bezahlt hat. Er ist höflich erinnert worden, dringend erinnert worden und ihm ist die gerichtliche Durchsetzung angedroht worden. Keine Reaktion.

Jetzt habe ich den Mahnbescheid beantragt, für den natürlich weitere Kosten entstehen. Durch die Zustellung kam immerhin Bewegung in die Sache: der Schuldner hat den ursprünglich offenen Betrag überwiesen. Die Kosten hat er natürlich vergessen. So wird denn der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids gestellt werden müssen. Hierfür entstehen weitere Kosten.

Er kann sich darauf verlassen, dass auch Vollstreckungsauftrag erteilt wird!

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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