03.01.2016

Der Stubentiger und das Finanzamt

Wer in den Urlaub fährt und den in der Wohnung verbleibenden Stubentiger von einer professionellen Tierbetreuung versorgen lässt, kann die dadurch entstehenden Aufwendungen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" steuerlich berücksichtigen lassen.

Zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs geht es hier.

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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