31.07.2006

Basteln an der Gleichheit

Chance oder Last? Zum 1. August tritt das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" in Kraft. Arbeitgeber fürchten die Folgen.

"Verkaufsrepräsentanten gesucht! Sie suchen neue spannende Aufgaben im Verkaufsbreich-Bereich? Sie verfügen bereits über mehrjährige Berufserfahrung und sind nicht älter als 40 Jahre. Da wir als regionales Unternehmen in Oberbayern tätig sind, suchen wir eine sympathische Verkaufspersönlichkeit, die den lokalen Dialekt beherrscht. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Lichtbild schicken Sie bitte an unsere Personalabteilung."

Nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das zum August in Kraft tritt, liefert eine solche Stellenausschreibung gleich vier Gründe für eine Klage beim Arbeitsgericht: Das Wort "Verkaufsrepräsentant" verstößt gegen den Grundsatz der Geschlechtergleichberechtigung. Der Zusatz "nicht älter als 40 Jahre" diskriminiert ältere Arbeitnehmer. Die Einschränkung "die den lokalen Dialekt beherrscht" entspricht einer Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Und schließlich deutet der Zusatz "mit Lichtbild" auf mögliche Ungleichbehandlungen hin.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Ich kann mich irgendwie dunkel an das schöne Wort "Privatautonomie" erinnern, das mir während des Studiums mal über den Weg gelaufen ist. Muß wohl zwischenzeitlich ausgestorben sein...

Sieg des Deppenapostrophs

Früher war alles irgendwie besser: Viele schrieben "Ulli's Imbiss" - und einige wussten, dass es eigentlich "Ullis Imbiss" heißen muss. Doch zum Ärger der Sprachpfleger erlaubt der neue Duden beide Formen.

Gerd M. Hofmann, 46, findet die Legalisierung des "Deppenapostrophs" gar nicht gut. Seit Jahren sammelt der Autor aus Heilbronn ihm unlogisch erscheinende Apostrophe auf Schildern, Plakaten und in Zeitungen. Diese stellt er dann unter www.apostrophen-alarm.de ins Internet.


SZ: Herr Hofmann, seit wann sammeln Sie Deppenapostrophe?

Hofmann: Seitdem ich vor genau zehn Jahren mal in Dresden aus einer Straßenbahn ausgestiegen bin und an einem Antiquitätenladen das Schild sah: "Sammle alles aus Oma'ß Zeiten". In den nächsten Wochen und Monaten sind mir immer mehr komische Apostrophe aufgefallen.

Quelle und ganzes Interview: sueddeutsche.de

Ein Interview mit jemandem, der mir aus der Seele spricht. Mittlerweile gibt es den Deppenapostroph nicht nur an diesen Stellen, sondern er verbreitet sich auch schon in der Pluralbildung. Ganz aktuell in einer Anklage gelesen, daß der Angeschuldigte die Drogen auf Party´s (!) verkauft haben soll.

27.07.2006

Strafe für die SPD

Teures Urteil für die Sozialdemokraten: Die Bundes-SPD muss zu Recht eine Strafe von rund 767.000 Euro an den Bundestag zahlen, entschied das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Ab-GEZ-ockt?

Erhebt man eine „Schwimmbadgebühr für Bikini-Käufer“? Nein. Wozu dann eine Rundfunkabgabe für Computer? Sie soll kommen. Während der Widerstand dagegen wächst, sieht die federführende Staatskanzlei „keine erkennbare Berechtigung zur Aussetzung der gesetzlich vereinbarten Abgabe.“ Aha.

Ganz schön grimmig schaut der Junge auf der Internetseite pc-protest.de drein. Neben seinem Bild steht in dicken Lettern: „Ich bin dagegen!“ – gegen die geplante Gebühr für internetfähige Computer und fernsehfähige Handys.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

25.07.2006

Bürokratie, dein Name ist Wien

Bei 40 Grad Celsius stehen neun vollklimatisierte U-Bahnen still - es fehlt die Genehmigung.
...
Wien ächzt derzeit wie ganz Mitteleuropa unter einer Hitzewelle von nie dagewesenen Temperaturen. In den Röhren der U-Bahn, insbesondere der Linie 1, der ältesten der österreichischen Hauptstadt, glüht es. In den Remisen der Wiener Linien, wie sich die Verkehrsbetriebe nennen, warten neun nagelneue und - welch ein Fortschritt in Zeiten der Höllenglut - vollklimatisierte Garnituren zu je sechs Waggons auf ihren Einsatz.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

24.07.2006

"Zickenkrieg": Wenn sich Mädchen rächen

Zwei Teenager buken aus Eifersucht einer Freundin einen vergifteten Kuchen. Sie mischten Spülmittel, Fensterputzmittel, Nagellack und Haftcreme in den Teig. Jetzt wurden sie dafür verurteilt.

Es geht um Liebe und Eifersucht, aber auch um Brandstiftung und einen vergifteten Kuchen - was, wie der Prozess zeigt, manchmal auch zusammenhängen kann. Es geht aber auch um die Erkenntnis, dass Mädchen gleichaltrigen Buben in Sachen Gewalt nicht unbedingt nachstehen. Im Radio war an diesem Vormittag die Rede von einem "Zickenkrieg".

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Freiheit, die wir meinen

Zwei Frauen glaubten, sich in Maxim Billers Roman "Esra" porträtiert zu sehen. Sie zogen vor Gericht und klagten. Dieser Klage wurde stattgegeben. Nun haben die beiden nachgelegt: Sie verklagen jetzt den Autor und seinen Verlag auf 100.000 Euro Schmerzensgeld - für ein nie erschienenes Buch.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

VW erneut unter Verdacht

Der Automobilbranche steht möglicherweise ein neuer Korruptionsskandal bevor: Der französische Zulieferer Faurecia soll die Einkäufer mehrerer Konzerne bestochen haben. Mit im Blickfeld steht wieder VW.

Nachdem bereits im Vorjahr in München Zulieferer aufgeflogen waren, die drei inzwischen vom Unternehmen entlassene Einkaufsmanager von BMW bestochen haben sollen, rollt jetzt die Frankfurter Staatsanwaltschaft einen Fall auf, der eine Reihe von Autokonzernen betreffen soll.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Blogs auf Werbe-Tour: Die bestochenen Unbestechlichen

Sie gelten als letztes Fähnlein der unbestechlichen Unabhängigkeit. Prima, denken sich die Marketing-Fuzzis. Dann bezahlen wird die Blogger eben, damit sie ein bisschen Schleichwerbung für unsere Produkte machen. Sie sind ja so glaubwürdig. Und so geschieht´s: Bezahlte "Meinung" erobert die Blogs.

Das Verfahren ist verführerisch simpel: Ein Unternehmen möchte seinem Produkt Aufmerksamkeit verschaffen und bietet es für Werbung an - dann erwähnt es ein Freizeitschreiber oder preist es sogar in seinem Weblog und erhält dafür ein kleines Honorar. Als Übermittler des Angebots und Kontrolleur des Erfolgs schaltet sich eine Agentur dazwischen. Die Bezahlung erfolgt über das vom Internet-Auktionshaus Ebay bekannte System PayPal.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

23.07.2006

Aus die Maus

Wie man lästige Mitbewohner wieder los wird.

Trippelschritte auf dem Dachboden sind häufig das Alarmsignal. Finden sich auch noch Essensreste oder angenagte Kisten, liegt der Verdacht nahe, dass „Untermieter“ auf dem Speicher eingezogen sind. Wer sicher gehen möchte, kann an verdächtigen Stellen Mehl auf dem Boden verstreuen, Fachleute sprechen von Mehlsperren. „Sieht man nach ein paar Tagen Fußspuren, ist klar, dass sich dort etwas verkrochen hat“, erklärt Rainer Gsell, Vorsitzender des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbandes (DSV) in Bonn.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

21.07.2006

Samenspender klagt wegen versteckter Kamera

Ken Rigberg verdiente sich in einer Samenbank ein kleines Zubrot. Bis er die Kamera in der Spender-Kabine entdeckte. Jetzt sei er traumatisiert und könne kein Sperma mehr spenden.

Entrüstet über die unerwünschten Kamera-Einblicke klagt der 27-Jährige jetzt auf Schmerzensgeld. Aus Angst vor Beobachtung habe er seither kein Sperma mehr gespendet, heißt es in der Klageschrift, die im Mai bei einem Gericht in Los Angeles eingereicht wurde.

Rigberg hatte bereits seit Jahren in dem Institut in Pasadena nördlich von L.A. Samen gespendet. Eines Tages im Juni 2005 schweifte sein Blick an die Decke des Raumes, wo er ein sonderbares Loch entdeckte und blickte direkt in die Kamera.

Quelle: sueddeutsche.de

Man fragt sich da nach dem Sinn der Überwachungskamera, ob sich vielleicht auch der Samenbankbetreiber "ein kleines Zubrot" verdienen wollte?

Zwielichtige Geschäfte am Telefon

Werbeanrufe per Telefon sind verboten, dennoch nutzen selbst renommierte Firmen die dubiose Marketingmethode. Verbraucherschützer sind ratlos.

"Herzlichen Glückwunsch", spricht die freundliche Stimme ins Telefon. "Sie haben kürzlich bei einem Preisausschreiben mitgemacht. Für den ersten Preis hat es leider nicht gereicht, aber sie haben eine kostenlose Wirtschaftsprüfung gewonnen. Am besten wir machen gleich einen Termin aus." Tausende solcher Telefonate hat Bastian Müller (Name geändert) geführt. Drei Jahre lang arbeitete er für eine Versicherungsfirma, die per Telefon ihren Kundenkreis erweitern wollte. Im Idealfall besuchte Müller seine Gesprächspartner nach dem Telefonat persönlich und vermittelte ihnen eine neue Police.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

20.07.2006

Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

Der für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters zu entscheiden.

Kläger sind die Angehörigen eines elfjährigen Kindes, das auf einer Pauschalreise der Familie in Griechenland bei der Benutzung einer auf dem Hotelgelände stehenden Wasserrutsche ertrank, weil es mit dem Arm in ein Absaugrohr geraten war und sich nicht befreien konnte. Die Öffnungen der Absaugrohre waren nicht mit einem Schutzgitter abgedeckt; der Hoteleigentümer hatte die Wasserrutsche ohne Baugenehmigung errichtet. Die Mutter - die auch aufgrund abgetretenen Anspruchs des Vaters handelt - und die Brüder des Kindes, die alle an posttraumatischen Belastungsstörungen mit Krankheitswert leiden, haben den Reiseveranstalter auf Schmerzensgeld verklagt, weil dieser seine Pflicht verletzt habe, die Sicherheit der Hoteleinrichtungen zu überprüfen.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben und jedem Familienmitglied jeweils 20.000,-- € zuerkannt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des beklagten Reiseveranstalters zurückgewiesen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den Reiseveranstalter eine Verkehrssicherungspflicht, die ihn verpflichtet, seine Vertragshotels und deren Einrichtungen darauf zu überprüfen, ob sie einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten. Bei der inmitten des Hotelkomplexes gelegenen Wasserrutsche handelte es sich aus der - maßgeblichen - Sicht der Reisenden um eine zum Leistungsangebot des Reiseveranstalters gehörende Hoteleinrichtung, auch wenn die Rutsche in der im Reisekatalog des Veranstalters enthaltenen Hotelbeschreibung nicht erwähnt war und der Hotelbetreiber für die Benutzung ein gesondertes Entgelt verlangte. Der Reiseveranstalter hätte deshalb die Sicherheit der Rutsche prüfen müssen.

Diese Prüfungspflicht hat er verletzt. Denn auf jeden Fall hätte er sich danach erkundigen müssen, ob die Anlage genehmigt und von der zuständigen Behörde abgenommen worden war.

Diese Sachlage spricht dafür, dass dann der Tod des Kindes und die dadurch verursachten psychischen Beeinträchtigungen der Eltern und Geschwister vermieden worden wären. Für einen anderen Geschehensablauf ist dem Vortrag der Beklagten nichts zu entnehmen.

Da deren seelische Störungen nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen ein pathologisches Ausmaß angenommen und somit die Angehörigen einen deliktsrechtlich ersatzfähigen eigenen Gesundheitsschaden erlitten haben, können sie Schmerzensgeld verlangen. Dessen Bemessung war Sache der tatrichterlich urteilenden Vorinstanzen und ist von der Revision auch nicht beanstandet worden.

Pressemitteilung des BGH 105/06

Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05

"Hitzefrei gibt es nicht"

In Büros reichen schon 26 Grad um das Arbeiten unerträglich werden zu lassen. Doch einen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume gibt es nicht.

Auch wenn das Thermometer auf Rekordhöhe klettert: "Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht", betont Kersten Bux. Der Experte für das Klima am Arbeitsplatz arbeitet am Dresdener Standort der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit Sitz in Dortmund.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

18.07.2006

Staatsanwälte reizt man nicht

1860 München bewirbt nun ein Onlineportal des umstrittenen Hauptsponsors, prompt schauen Kripo und Justiz am Trainingsgelände vorbei.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Vor allem die Verknüpfung "Pitbulls", "Kripo-Beamten" und "Meerschweinchen" hat mir sehr gefallen...

Dreck im Dessert

Verdorbenes Fleisch, Glassplitter im Essen und falsche Angaben auf den Verpackungen – die Lebensmittelkontrolleure haben 2005 zahlreiche Verstöße aufgedeckt.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Da kann einem schon der Appetit vergehen, ein "schönes" Bild ist auch dabei...

13.07.2006

Der Fall "Pascal": Zweifel zum Verzweifeln

"Das Verbrechen spottet jeder Beschreibung: Missbrauch und Ermordung eines Fünfjährigen. Und nach Einschätzung des Gerichts sprechen "gewichtige Gründe" für die Schuld der Angeklagten. Und doch: "Vernünftige Zweifel" werden voraussichtlich zu Freisprüchen führen."

So beginnt der sehr ausführliche Artikel über ein Verfahren, das nun schon fast 2 Jahre läuft. Dort wird aufgezeigt, daß es das Gericht nicht leicht hat, zur Wahrheit zu finden und es sich zum Glück auch nicht leicht macht.

"Es bleibt ein Zwiespalt, der auch den Richtern des Landgerichts schmerzlich bewusst ist. Josef Choduba und seine Kollegen sind mitnichten von der Unschuld der Angeklagten überzeugt, im Gegenteil: „Gewichtige, nach Auffassung der Kammer sogar überwiegende Gründe sprechen dafür, dass sich zumindest die Angeklagten R., W. und M. im Sinn der Anklage schuldig gemacht haben“, schreibt Richter Choduba.

Aber auf der anderen Seite gibt es eben diese Zweifel, „vernünftige, nicht nur theoretische Zweifel.“ „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist einer der ältesten Grundsätze der abendländischen Rechtsgeschichte. Die Schwurgerichtskammer in Saarbrücken ist entschlossen, ihn zu beherzigen."

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Wäre schön, wenn das alle Richter so sehen würden!

Zur Haftung der Mitglieder einer Scheinsozietät für Pflichtverletzungen aus einem Treuhandvertrag

Mitglieder einer so genannten Scheinsozietät haften nicht für
Pflichtverletzungen aus einem Treuhandvertrag, wenn der vom
sachbearbeitenden Rechtsanwalt übernommene Treuhandauftrag
keine anwaltstypischen Tätigkeiten beinhaltet. Dies ist der Fall,
wenn es dem Mandanten ersichtlich nur auf die reine
Vermögensbetreuung ankommt und eine damit etwaig verbundene
rechtsberatende Tätigkeit allenfalls eine ganz untergeordnete Rolle spielt.
(OLG Celle 31.5.2006, 3 U 14/06)


Quelle und ganzer Artikel: Verlag Dr. Otto Schmidt

Nur gut, daß das nicht in Hannover war...

Elbe Blawg hat hier über eine Unterstützungsaktion einer Wagenbesatzung der Polizei während der WM berichtet.

Wie von mir hier berichtet, hatte der hannöversche Polizeipräsident seinen Beamten sogar die Beflaggung der Dienstwagen verboten. Bei dieser "Partybus-Aktion" hätte er bestimmt einen Herzkasper bekommen.

Sonderwünsche fallen durch

Humanistisch, mathematisch oder musisch: Bei Gymnasien können Eltern und Kinder zwar den Ausbildungszweig, aber nicht die Schule nach Wunsch wählen. Ein Fall, ein Urteil, ein Experten-Tipp.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Dienst ist Dienst und Fahrt ist Fahrt

Wer beruflich unterwegs ist, arbeitet nicht - so will es das Gesetz. Denn Fahrzeiten sind keine Arbeit. Firmen müssen dafür keinen Ausgleich anbieten.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

12.07.2006

Stillstand der Rechtspflege in Schönebeck und Bernburg

Meinem Mandanten wird Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen. Soweit ja noch nichts ungewöhnliches. Seine deutsche FE ist er irgendwann losgeworden, nach Ablauf der Sperrfrist macht er regulär einen tschechischen Führerschein. Die deutschen Behörden bestehen aber auf einer MPU und ihm wird das Gebrauchmachen von der tschechische FE in Deutschland untersagt (die Halbritter-Entscheidung war da noch nicht veröffentlicht), sofortige Vollziehbarkeit wird angeordnet. Rechtsmittel werden eingelegt, insbesondere wird der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht gestellt. Hilft alles nichts, Untersagung wird rechtskräftig.

Dann kommt die Halbritter-Entscheidung: es wird also flugs ein Antrag auf Anerkennung der tschechischen FE und Ausstellung eines deutschen FS gestellt. Keine Reaktion der Behörde, auch auf Erinnerung nicht.

In der Schwebezeit zwischen Untersagungsverfügung und rechtskräftiger Untersagung fährt Mandant und wird natürlich erwischt: Anklage, heute Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung war die Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde als Zeugin geladen. Auf Nachfrage erklärt sie, der neue Antrag könne solange nicht bearbeitet werden, wie die Ermittlungsverfahren noch laufen, da könne ja eine Sperre rauskommen und dann gäbe es keine Anerkennung.

Die Vorsitzende machte daraufhin der Zeugin klar, daß sie das Strafverfahren aussetzen wolle, bis der Antrag auf Anerkennung beschieden worden ist. Denn wenn eine (rückwirkende) Anerkennung erfolgen sollte, dann kein Fahren ohne Fahrerlaubnis...

So wartet also einer auf den anderen und der Mandant müßte weiter bei jeder Fahrt zittern...

Ich bin gespannt, wie sich dieser Knoten löst.

11.07.2006

Eine Verteidigergeschichte

Diesen Titel hat der Kollege Werner Siebers einer ausführlichen Schilderung eines Verfahrens gegeben. Eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BGH hat er hier bereits gebloggt.

Seine Intention zur Veröffentlichung faßt er in seinem Beitrag, den man hier lesen kann, so zusammen:

"Diese Prozessgeschichte soll nicht nur Betroffenen sondern auch Kollegen aufzeigen, dass es wichtig ist, den bestreitenden Angeklagten bis zum bitteren Ende mit jeder zulässigen Aktivität zu unterstützen, sei die Aktenlage auch noch so erschlagend."

Diesen Punkt sollte sich jeder Verteidiger, aber auch jeder Richter immer wieder vor Augen führen!

E-mails verschwinden nicht

Unter diesem Titel berichtet das law blog von Udo Vetter über eine Entscheidung des OLG Nürnberg, wonach die Möglichkeit des spurlosen Verschwindens von E-mails im Internet als so gering bezeichnet wird, daß "diese Möglichkeit bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Beklagtenvorbringens außer Acht gelassen werden muss".

Eine Entscheidung, die in die Kategorie "welt- und lebensfremd" einzustufen sein dürfte.

Prozeßkostenhilfe bei ungeklärter Rechtsfrage

Aus der BVerfG-Pressemitteilung Nr. 60/2006 vom 05. Juli 2006:

Zwar muss Prozesskostenhilfe nicht immer schon dann gewährt
werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage noch
nicht höchstrichterlich geklärt ist. Die Ablehnung der
Gewährung kann ungeachtet des Fehlens einschlägiger
höchstrichterlicher Rechtsprechung gerechtfertigt sein, wenn
die Rechtsfrage angesichts der gesetzlichen Regelung oder im
Hinblick auf von bereits vorliegender Rechtsprechung
bereitgestellte Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten beantwortet
werden kann (vgl. BVerfGE 81, 347 <359>). Ist dies dagegen nicht
der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus, so
läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem
Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens
Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfG, a.a.O.). Denn
dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der
bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt
im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die
höhere Instanz zu bringen.

Zum Beschluss vom 14. Juni 2006 – 2 BvR 626/06; 2 BvR 656/06 –

Interessante Erfindung

Ein Unternehmen aus den USA hat eine sog. "cell zone" entwickelt. Dahinter verbirgt sich eine Art Telefonzelle für Handynutzer. Darin kann z. B. in Restaurants ungestört telefoniert werden: Störgeräusche werden ferngehalten und die übrigen Gäste nicht belästigt.

Mehr dazu hier.

Vielleicht könnte man ja auch noch eine mobile Variante entwickeln, um Dauerquatscher in Bus und Bahn unter Kontrolle zu bringen...

BGH-Urteile zum Mietrecht

Eine kurze Übersicht der aktuellen BGH-Urteile zum Mietrecht findet sich hier. Ganz interessant und nützlich für den ersten Einstieg.

Ökonomie des Verbrechens

Unter dieser Überschrift druckt die Süddeutsche Zeitung ein Interview mit Valentin Landmann, einem bekannten Strafverteidiger aus der Schweiz, ab. Er plädiert für eine Lockerung des Strafrechts. Zu dem Artikel geht es hier.

06.07.2006

BGH-Urteil zu Kurt Machens (Hildesheim) online

Das Urteil des BGH, mit dem der Freispruch gegen den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens aufgehoben wurde, ist seit heute im Volltext hier zu finden.

05.07.2006

Mehr Geld vom Ex

Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BGH) einer nicht verheirateten Mutter einen siebenjährigen Unterhaltsanspruch gegen den Vater zugestanden.

Damit ging der BGH einerseits deutlich über die gesetzliche Regelfrist von drei Jahren hinaus, stellte sich aber andererseits klar gegen die vielfach verlangte Gleichstellung mit den wesentlich länger laufenden Ansprüchen geschiedener Mütter.

Letztere können im Allgemeinen bis zum achten Lebensjahr eines Kindes einen vollen Betreuungsunterhalt verlangen und dürfen bis zum 15. Lebensjahr nur auf eine Teilzeitarbeit verwiesen werden.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Volltext des Urteils hier

"Legalisierung der Ungesetzlichkeit"

Unter dieser Überschrift berichtet die Süddeutsche Zeitung über die Bestrebungen, dem BND weitere Rechte zur Bespitzelung einzuräumen. Die Affaire um den Abhörskandal el-Masri (siehe hier) war wohl leider erst der Auftakt zu einer unheilvollen Entwicklung. Weiter heißt es:

"Der deutsche Geheimdienst ist in jüngster Zeit dadurch aufgefallen, dass er seine Kompetenzen überschritten und das Recht gebrochen hat.

Zum Dank für illegale Spitzeleien, für so genannte Informationspannen im Fall el-Masri und für bedenkliche Mauscheleien mit US-Geheimdiensten soll er nun von der großen Koalition noch mehr Rechte und noch mehr Kompetenzen im Inland erhalten.

Soeben erst hat der Untersuchungsausschuss des Bundestages damit begonnen, die Ungesetzlichkeiten des BND aufzuklären.

Aber schon erteilt die große Koalition dem Untersuchungsobjekt ihren Segen: Der Geheimdienst soll noch weiter zu einer geheimen Ermittlungsbehörde ausgebaut, die aber abseits der ordentlichen gerichtlichen Kontrolle steht – ohne Rücksicht auf mehrmalige Ermahnungen des Bundesverfassungsgerichts."

Heribert Prantl endet in seinem Kommentar:

"Vor fünf Jahren, als die angeblichen Ausnahmegesetze eingeführt wurden, fragten sich die Experten bei der Anhörung im Bundestag, wo das alles hinführen soll. Ja, wohin? Weit weg vom Rechtsstaat."

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Der Schlußfolgerung von Herrn Prantl kann nur zugestimmt werden. Widerstand gegen diese wahnwitzigen Bestrebungen wird langsam zur Pflicht.

Zimmertüren müssen kein Sicherheitsglas haben

Eine für Vermieter wichtige Entscheidung hat der BGH am 16.05.2006 (Az. VI ZR 189/05) getroffen. Der Leitsatz lautet:

"Der Vermieter einer Wohnung verstößt nicht gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er die mit einem Glasausschnitt versehenen Zimmertüren der Wohnung, die insoweit den baurechtlichen Vorschriften entspricht, bei einer Vermietung an eine Familie mit Kleinkindern nicht mit Sicherheitsglas nachrüsten läßt."

04.07.2006

Deutschland gegen Italien

Wer es nun gar nicht mehr bis heute Abend aushält, der findet hier den vorausgreifenden Bericht über den Ausgang des Spiels!

Einbruchsicherung

Ein gutes Beispiel dafür, daß sich auch bei in höheren Stockwerken befindlichen Türen und Fenstern besondere Sicherungsmaßnahmen lohnen können, liefert dieser Zeitungsartikel.

US-Soldat wegen Vergewaltigung und Mord angeklagt

Ich hatte hier bereits über den Verdacht der Vergewaltigung und des Mordes gegen US-Soldaten berichtet, nun ist gegen den zwischenzeitlich aus der Armee entlassenen Steven D. Green Anklage erhoben worden.

Nähere Informationen unter sueddeutsche.de

03.07.2006

Beschränkung der Regulierung durch Teilkasko bei Diebstahlschäden

In seinem Urteil vom 17.05.2006 (Az. IV ZR 212/05) hat der BGH klargestellt, daß in der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug zu ersetzen sind, die durch die Tatausführung entstanden sind oder damit in direktem Zusammenhang stehen.

02.07.2006

BMW: Ein Gerichtspräsident macht Ärger

Den Brief wollte der Richter nicht einfach in den Papierkorb werfen. Gero Debussmann, Präsident des Oberlandesgerichts in Hamm, hatte von BMW eine Einladung zu einem Fahrertraining in neuen Allrad-BMW-Modellen erhalten.

Im Schweizerischen Pontresina, gleich neben dem schönen St. Moritz, wollte der Autohersteller seinen Gästen vorführen, wie sich die neuen Automodelle unter winterlichen Bedingungen verhalten.

Der Richter sagte ab. Er sah offenbar einen Verdacht der verbotenen Vorteilsgewährung und schaltete die Staatsanwaltschaft Bochum ein. Die machte sich vor drei Wochen auf den Weg nach München und beschlagnahmte in der Konzernzentrale Disketten und andere Datenträger, um herauszufinden, ob noch weitere Staatsdiener zu dieser Veranstaltung eingeladen waren.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Nett finde ich den Erklärungsversuch von BMW im letzten Absatz des Artikels... Ob wirklich einer glaubt, daß eine Vorführung in der Nähe von St. Moritz wirklich billiger als am Stammsitz ist?

US-Soldaten erneut unter Mord-Verdacht

Mindestens vier Soldaten sollen eine junge Irakerin vergewaltigt und anschließend sie und drei ihrer männlichen Familienmitglieder getötet haben, darunter vermutlich auch ein Kind. Unterdessen hat ein Bombenanschlag in Bagdad mindestens 60 Todesopfer gefordert.

Bei der Tat, die im März südlich von Bagdad stattgefunden haben soll, habe es sich allem Anschein nach um vorsätzlichen Mord gehandelt, sagte ein US-Militärbeamter. Es habe keinen vorherigen Angriff gegeben.

Dem Gewährsmann zufolge beobachteten die betroffenen Soldaten das Haus der irakischen Familie unweit von Mahmudija ungefähr eine Woche lang.

Schließlich seien sie in das Gebäude eingedrungen und hätten die Vergewaltigung und die Morde begangen. Den Leichnam der Frau hätten sie mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet, um die Tat zu vertuschen.

....

Offenbar aus Gewissensbissen heraus habe einer der mutmaßlichen Beteiligten die Ermordung der Familie gestanden. Weitere Einzelheiten waren mit Verweis auf die noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungen der Militärgerichtsbarkeit nicht zu erfahren.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

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