15.12.2005

Deutsche Sicherheitsbehörden profitieren von Guantanamo

Neben dem Verdacht, daß deutsche Behörden der CIA bei der Verschleppung und Befragung (mag sich der Minister über diese Vermutung noch so sehr echauffieren...) von Deutschen hilfreich waren, wird zur Gewißheit, daß auch deutsche Beamte den völkerrechtswidrig in Guantanamo internierten türkischen Staatsangehörigen Murat Kurnaz befragt haben. Damit nutzen deutsche Behörden ein Sytem, daß offiziell natürlich verteufelt wird.

Kurnaz, der in Bremen aufgewachsen ist und u. a. von dem Kollegen Bernhard Docke aus Bremen verteidigt wird, ist seit 2001 in Haft. In einer Haft, die vom damaligen Innenminister Schily als rechtsfreier Raum eingeschätzt wird.

Näheres dazu bei der Süddeutschen.

12.12.2005

Erstattungsfähigkeit von Kopiekosten

Der Koll. Siebers hat in seinem blog eine Formulierungshilfe für die Argumentation im leidigen Streit um die Erstattung von Kopiekosten veröffentlicht.

Die erste Nagelprobe wird dieser Text nun beim AG Wolfenbüttel erfahren, dort habe ich ihn heute vorgetragen. Auf das Ergebnis bin ich gespannt und werde berichten.

Europa: 450 Millionen potentielle Terroristen?

Am Mittwoch soll im Europaparlament über eine neue Richtline abgestimmt werden, aufgrund derer die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen die Nutzungsdaten mindestens 6 Monate speichern sollen. Mehr zu diesem brisanten Vorhaben kann man hier lesen.

Der Altkanzler und der neue Job: "Da wird viel Unsinn verbreitet"

So wird Gerhard Schröder von der Süddeutschen Zeitung zitiert. Nach dem dortigen Bericht habe er noch gar keine Ahnung, was er mit diesem neuen Job verdient. Über Geld sei nicht gesprochen worden, er gehe von der üblichen Aufwandsentschädigung aus.

Allerdings hat er meine Mutmaßung aus einem früheren Beitrag ansatzweise bestätigt. Als Begründung für seine Arbeitswütigkeit verbreitet er: "Ich bin erst 61 Jahre alt und will arbeiten. Ich will meiner Frau nicht daheim auf den Wecker fallen".

Vielleicht gibt er ja den Rest auch noch zu.

11.12.2005

Sozialgericht Düsseldorf verbietet das heimliche Ausspähen von Hartz-IV-Empfängern

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den interessanten Beschluß wie folgt:

Das Sozialgericht Düsseldorf hat das heimliche Ausspähen von Hartz-IV-Empfängern verboten. Die Behörden dürften zur Ermittlung einer so genannten eheähnlichen Lebenspartnerschaft nicht ohne vorherige Information und Einverständnis des Betroffenen dessen Nachbarn oder sonstige Dritte befragen, entschied das Gericht nach Angaben von Mittwoch.

Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II habe ein erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger dann keinen Anspruch mehr auf Zahlungen, wenn ein Mitglied seiner so genannten Bedarfsgemeinschaft leistungsfähig sei, also für ihn aufkommen könne, erläuterte das Gericht. Zur Bedarfsgemeinschaft zählten auch Personen, die mit dem Arbeitslosengeldempfänger in eheähnlicher Gemeinschaft lebten.

Ob dem so sei, dürfe die Behörde aber "nicht einfach an dem Betroffenen vorbeiermitteln", erklärte das Gericht. Eine derartige Ausforschung widerspreche "grundlegenden datenschutzrechtlichen Vorschriften" und sei daher rechtswidrig und unzulässig.

(Aktenzeichen: Sozialgericht Düsseldorf S 35 AS 343/05 ER, Beschluss vom 21.11.2005)

(AP)

Ein Tippfehler und 190 Millionen EUR sind futsch...

Ein Angestellter eines japanischen Brokerhauses sollte eine Aktie einer Zeitarbeitsfirma für 610.000 Yen verkaufen. Dann geschah das Unheil, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet:

Doch der Händler des Brokerhauses Mizuho Securities tippte am Donnerstag um 9:27 Uhr: 610.000 Aktien zu je einem Yen. Bemerkt wurde der Irrtum zwei Minuten später. Zu spät. Die Anleger stürzten sich auf ein Papier. Der Kurs sprang auf 772.000 Yen. Das Brokerhaus kostete der Tippfehler 27 Milliarden Yen (190 Millionen Euro).

Vier Versuche, den fehlerhaften Auftrag zu stoppen, seien misslungen, sagte am Freitag der Präsident von Mizuho Securities, Makoto Fukuda, auf einer Pressekonferenz. Dafür wandelten die Computer der Börse den Verkaufskurs automatisch in den Mindestkurs von 572.000 Yen um. "Wir bedauern, ein großes Problem verursacht zu haben", entschuldigte sich Mizuho.


Au weia...

Fall el-Masri: Was wußten Schily, Steinmeier und Co?

Nun soll endlich durch eine Untersuchung aufgeklärt werden, wer was wann von der rechtswidrigen Verschleppung des deutschen Staatsbürgers el-Masri durch die CIA wußte und ob ggfls. deutsche Behörden dabei Vorschub geleistet haben. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Evtl. beteiligte Personen üben sich schon mal in der Vorwärtsverteidigung. Schäuble nimmt Schily in Schutz, der heutige Minister und damalige Kanzleramtschef Steinmeier hat nichts gewußt, eine Beteiligung deutscher Behörden habe es nicht gegeben...

Mag alles stimmen, aber hat nicht auch ein Altkanzler seine Ambitionen in Bezug auf einen bestimmten Job dementieren lassen?

Man mag auf den Bericht gespannt sein, für die Vorhersage eines bestimmten Ergebnisses braucht man aber wohl kein Hellseher zu sein.

10.12.2005

Altkanzler Schröder: Lüge im Wahlkampf?

Der werte Kollege Schröder muß sich ja nun einen einen neuen Job suchen, vielleicht auch um seinem Reihenhäuschen nebst Gattin und Hund entfliehen zu können. Nachdem er zuerst in eidgenössischen Gefilden fündig wurde und für einen Verleger den Türöffner im Ausland spielt, läßt er sich nun auch noch von Moskau einspannen.

Bekanntlich hat Gerhard S. den Aufsichtsratsvorsitz in dem Gazprom-Konsortium übernommen, welches die neue Ostsee-Pipeline baut. Er profitiert damit direkt von den politischen Weichenstellungen seiner Regierungszeit.

Focus online zitiert die Empörung verschiedener deutscher Politiker und weist auf eine Merkwürdigkeit hin: bereits im Wahlkampf kam das Gerücht über einen derartigen Job nach einer Wahlniederlage auf. Damals hat S. das von seinem Sprachrohr Anda mit den Worten "Das ist absurd" dementieren lassen.

Eine Anwaltsregel hat S. offenbar in den ganzen Politikerjahren nicht vergessen: "Was interessiert mich der Mist, den ich gestern gesagt oder geschrieben habe!"

Nun denn, frohes Schaffen! ;-)

08.12.2005

Bundesverfassungsgericht: 8 Jahre Untersuchungshaft sind zu lange

Das BVerfG hat auf die Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten folgende Entscheidung getroffen, die Pressemitteilung vom 08.12.2005 dazu beginnt wie folgt:

Die Verfassungsbeschwerde eines Angeklagten, der sich seit
über acht Jahren wegen des Verdachts des Herbeiführens einer
Sprengstoffexplosion mit sechsfachem Mord und zweifachem
Mordversuch in Untersuchungshaft befindet, war erneut
erfolgreich.
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungs-
gerichts stellte fest, dass die angegriffenen Ent-
scheidungen des Oberlandesgerichts und des Landgerichts
den Beschwerdeführer wegen Verletzung des in Haftsachen
geltenden Beschleunigungsgebots in seinem Freiheitsgrundrecht
verletzen. Sie wurden zusammen mit dem zu Grunde liegenden
Haftbefehl aufgehoben. Das Oberlandesgericht wurde angewiesen,
den Beschwerdeführer unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu
entlassen.


Eine sachgerechte Entscheidung. Es ist ein unerträglicher Zustand, wenn die Justiz in 8 Jahren nicht in der Lage ist, ein Verfahren abzuschließen.

Sozialgericht Dortmund: Kur auch ohne Abnehmen

Das Sozialgericht Dortmund hat eine nicht ganz unwichtige Entscheidung getroffen:

Die Rentenversicherer dürfen die Bewilligung einer Kur für deutlich übergewichtige Arbeitnehmer nicht verweigern. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund hervor. Eine stationäre Rehabilitation in einer Kurklinik dürfe nicht von einer vorherigen Gewichtsabnahme abhängig gemacht werden (Az.: S 34 R 153/05). (epd)

06.12.2005

Überlange Verfahrensdauer gerügt durch Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

RA Werner Siebers berichtet in seinem blog über eine sehr lesenswerte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Näheres kann man hier lesen.

Landgericht Hamburg startet Generalangriff auf Foren

Das Landgericht Hamburg hat in einer nur noch als merkwürdig und mit etwas technischem Sachverstand als nicht mehr nachvollziehbar zu bezeichnenden Entscheidung den Heise-Verlag aus Hannover zur Überwachung von Beiträgen in seinen Foren verurteilt. In der Meldung von Heise heißt es u. a.:

Das Hamburger Landgericht[1] hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
...

Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

Es bleibt zu hoffen, daß den an dieser Entscheidung beteiligten Richtern von geeigneter Stelle Nachhilfe erteilt wird! Wenn so ein Urteil Bestand haben sollte, dann müssen auch alle blogger die comment-Funktion deaktivieren oder Kommentare vor der Veröffentlichung zensieren.

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